© Symbolbild eigene Wohnung. Bild von Simeworks/pixabay.

Assistenz im häuslichen Umfeld - Ambulante Alltagsassistenz

Regionale Diakonie Oberhessen

Teilhabeberatung

Saarstraße 55, 61169 Friedberg

Rechtlicher Hintergrund zur Assistenz im häuslichen Umfeld

SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX Teil 2, Kapitel 6, §113 ff)
Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. 
Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen in einer Teilhabevereinbarung, bzw. einem Gesamtplanverfahren.